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Reiserücktrittsversicherung

welche Dinge sollten Sie bei einer Reiseversicherung beachten? 
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Reiserücktrittsversicherung!

 
Welche Risiken deckt eine Reiserücktrittsversicherung ab? Sofern der Reisekunde eine gebuchte Reise nicht antreten kann deckt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten für die Stornierung ab. In den meisten Fällen wird im Versicherungsvertrag ein Eigenanteil des Kunden von 20% des entstanden Schadens vereinbart. 
Übrigens tritt die Versicherung auch dann ein, wenn der Kunde die Reise erst verspätet antreten kann. Die dabei entstehenden Mehrkosten deckt die Reiserücktrittsversicherung bis zur Höhe der Stornierungskosten für die Reise ab. 
Welche Gründe müssen für den Eintritt der Reiserücktrittsversicherung vorliegen?  Damit die Reiserücktrittsversicherung eintritt müssen "wichtige Gründe" vorliegen. Dazu zählen neben Tod, plötzlichen schweren Erkrankungen und Unfallverletzungen auch eine Schwangerschaft des Versicherten, des Mitreisenden oder eines nahen Verwandten. Unter Umständen kann auch die Arbeitslosigkeit ein wichtiger Grund für das Eintreten der Reisrücktrittsversicherung sein. 

Tip: Fragen Sie beim Versicherungsunternehmen nach oder lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau durch, wann die Reiseversicherung eintritt.
Welche Pflichten habe ich als Reisender und Versicherungsnehmer? 1. Als Kunde ist man verpflichtet der Versicherung die Gründe für den Reiserücktritt nachzuweisen also z.B. eine ärztliches Attest vorzulegen.

2. Der Schaden  ist vom Versicherten so gering wie möglich zu halten. So muss z.B. die Reise unmittelbar nach Eintreten des Rücktrittsgrundes storniert werden, damit die Stornierungskosten gering gehalten werden. 

Verletzen Sie als Versicherter diese Pflichten schuldhaft, kann es sein, dass die Reisrücktrittsversicherung nicht auszahlt. 

Muß ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.  Ein klares nein! Als Kunde müssen Sie keine Reiserücktrittsversicherung abschließen. 

Achtung!! Viele Reisebüros im Internet belegen das Häkchen bei der Reiserücktrittsversicherung bereits vor. Es besteht jedoch keine Verpflichtung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Tip: Bevor Sie die Reiserücktrittsversicherung beim Reisebüro abschließen schauen Sie im Internet doch einfach mal nach weiteren günstigen Reiseversicherungen. 

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